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   BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57   

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BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57 (https://dejure.org/1957,1516)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1957 - IV ZR 196/57 (https://dejure.org/1957,1516)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1957 - IV ZR 196/57 (https://dejure.org/1957,1516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 351
  • NJW 1958, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.03.1940 - IV 33/40

    Kann eine Feststellungsklage, die das Bestehen oder Nichtbestehen der blutmäßigen

    Auszug aus BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57
    Das Reichsgericht hat sie als unrichtig bezeichnet; es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers nur auf dem vermögensrechtlichen Gebiet einrücke und daß die eigentliche Bedeutung des auf der Abstammung beruhenden Rechtsverhältnisses nicht auf dem Gebiete des Vermögensrechts liege (RGZ 163, 100; ebenso OLG Breslau HRR 1940 Nr. 559 und LG Nürnberg-Fürth NJW 1950, 791).

    Ebensowenig wie das Berufungsgericht hat freilich das Reichsgericht diese Erwägungen für durchschlagend erachtet, weil die Feststellung des Eltern- und Kindesverhältnisses und die Feststellung der blutmäßigen Abstammung in ihrer Bedeutung und in ihren Folgen nicht übereinstimmten und die Vorschriften der §§ 640 ff ZPO bei der letzteren nur entsprechend und deshalb nicht notwendig in vollem Umfang anzuwenden seien (RGZ 163, 100).

  • RG, 17.10.1942 - IV 234/41

    1. Ist der Staatsanwalt berechtigt, in Abstammungsfeststellungssachen

    Auszug aus BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57
    Schließlich hat das Reichsgericht in zwei weiteren Urteilen (RGZ 167, 289; 169, 401) die in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamburg (DR 1940, 1069) vertretene Auffassung abgelehnt, das uneheliche Kind könne mittels einer gegen seine Mutter gerichteten Klage die Vaterschaft eines verstorbenen Mannes feststellen lassen.

    Der Umstand, daß der Staatsanwalt einen solchen Rechtsstreit nach Maßgabe der § 640 Abs. 1, § 634 ZPO betreiben kann, ändert daran nichts (RGZ 169, 401).

  • RG, 24.09.1941 - IV 101/41

    Kann das Kind die Klage auf Feststellung seiner Abstammung von einem bestimmten

    Auszug aus BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57
    Schließlich hat das Reichsgericht in zwei weiteren Urteilen (RGZ 167, 289; 169, 401) die in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamburg (DR 1940, 1069) vertretene Auffassung abgelehnt, das uneheliche Kind könne mittels einer gegen seine Mutter gerichteten Klage die Vaterschaft eines verstorbenen Mannes feststellen lassen.
  • RG, 15.06.1939 - IV 256/38

    1. Welches Verfahren ist bei der Entscheidung auf Feststellungsklagen anzuwenden,

    Auszug aus BGH, 16.10.1957 - IV ZR 196/57
    Die Lösungsmöglichkeiten, wie sie das angefochtene Urteil aufzeigt, sind bereits wiederholt erörtert worden, insbesondere nachdem das Reichsgericht anerkannt hatte, daß über die Feststellung der unehelichen Vaterschaft im Statusverfahren zu entscheiden sei (RGZ 160, 293).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 101/72

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft gegen Erben - Zulässigkeit einer

    Denn sie rücken in die Rechtsstellung des Erblassers nur auf vermögensrechtlichem Gebiet ein (BGHZ 25, 351, 353; RGZ 163, 100; vgl. auch Stein/Jonas/Schlosser, ZPO § 640 II 7).
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